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Geschlossen gegen Putins Krieg in der Ukraine: Welche Sanktionen sind in Kraft?

Ukraine-Konflikt - Güterverkehr

Güterzüge stehen im Rangierbahnhof München-Nord auf den Gleisen. Nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine haben westliche Staaten zahlreiche Sanktionen verhängt, die EU hat ein Ausfuhrverbot für Güter, Technologien und Dienstleistungen für die Luft- und Raumfahrtindustrie erlassen., © dpa

15.03.2022 - Artikel

Am 24. Februar hat Russland völkerrechtswidrig die Ukraine angegriffen. In enger Abstimmung mit ihren Partnern verhängte die EU seither bereits drei, in ihrer Wirkung massive Sanktionspakete. Was beinhalten diese? Und wie funktionieren die Sanktionen?

Auf Befehl von Präsident Putin griff das russische Militär am 24. Februar die Ukraine an. In seinen Bemühungen, diese Eskalation noch diplomatisch abzuwenden, hatte Deutschland gemeinsam mit seinen internationalen Partnern immer wieder klargemacht, dass ein solcher Schritt massive Wirtschafts- und Finanzsanktionen nach sich ziehen würde. Außenministerin Annalena Baerbock sagte dazu bereits am 27. Januar im deutschen Bundestag:

Es ist schwer, es nicht als Drohung zu verstehen, wenn sich über 100.000 Soldaten mit Panzern und Geschützen ohne nachvollziehbare Gründe in der Nähe der Ukraine versammeln und in Belarus weitere Truppen zusammengezogen werden. […] Die Bundesregierung reagiert darauf geschlossen und entschlossen […] in enger Abstimmung gemeinsam mit unseren EU-Partnern, mit unseren NATO-Partnern und im Rahmen der G7. Da haben wir klipp und klar deutlich gemacht, dass ein erneutes militärisches Vorgehen gegen die Ukraine massive Konsequenzen für Russland hätte. Auf dieser Basis arbeiten wir an einem starken Sanktionspaket.

In Reaktion auf Präsident Putins Krieg gegen die Ukraine und der zuvor erfolgten völkerrechtswidrigen Anerkennung der sogenannten „Volksrepubliken“ in der Ostukraine setzte die EU in enger Abstimmung mit den G7-Partnern bislang vier weitreichende Sanktionspakete in Kraft. Diesen schlossen sich auch zahlreiche weitere Staaten inner- und außerhalb Europas an.

Die russische Führung zur Verantwortung ziehen

Die Entscheidung zur Invasion der Ukraine wurde von der russischen Regierung unter Präsident Putin und zentralen Entscheidern des russischen Machtapparats getroffen. Für diese Entscheidung werden sie gezielt sanktioniert („sanktions-gelistet“). Auch Verantwortliche in Belarus haben den völkerrechtswidrigen Angriff Russlands maßgeblich unterstützt und werden daher ebenfalls sanktioniert. Die Liste umfasst mehr als 650 Personen – angefangen bei Präsident Putin selbst sowie Außenminister Lawrow, über die Mitglieder des Nationalen Sicherheitsrats, hochrangige Militärs und Abgeordnete der Duma bis zu wichtigen russischen Oligarchen, die Putin und sein Umfeld wirtschaftlich stützen. Das Vermögen sanktionierter Personen in der EU wird eingefroren, Geschäfte mit ihnen sind verboten. Zudem gilt in den meisten Fällen ein Einreiseverbot in die EU. Darüber hinaus wurden u.a. Visaerleichterungsabkommen für russische Delegationen, Parlamentsmitglieder, Diplomaten oder Geschäftsleute ausgesetzt. Die EU und ihre internationalen Partner haben die Maßnahmen am 15. März durch ein umfassendes Exportverbot für Luxusgüter verstärkt.

Außerdem hat die EU ihren Luftraum für russische Flüge gesperrt, mit Ausnahme humanitärer und diplomatischer Belange. Russische Flugzeuge dürfen weder in der EU starten und landen, noch durch den EU-Luftraum fliegen.

Die EU geht zudem gegen die Verbreitung russischer Desinformation vor und hat deshalb ein Sendeverbot für die russischen Staatskanäle RT und Sputnik verhängt.

Die Finanzierung des Krieges und des Regimes unterbinden

Umfangreiche Finanzsanktionen schneiden den russischen Staat von seinen Reserven in Europa sowie vom europäischen Finanzmarkt ab: Neben Transaktionsverboten für die russische Zentralbank wurde der Handel mit neuen russischen Staatsschulden auf dem europäischen Kapitalmarkt verboten, ebenso wie die Vergabe von Krediten und Darlehen an den russischen Staat. Gegen ausgewählte russische Banken wurden Vermögenseinfrierungen und Transaktionsverbote verhängt. Zudem wurden diese Banken gezielt vom internationalen Zahlungsverkehrssystem SWIFT ausgeschlossen. Russische Staatsunternehmen können zudem keine Wertpapiere mehr an europäischen Börsen ausgeben. Ausgewählte russische Unternehmen und Banken werden mit noch weitergehenden Refinanzierungsbeschränkungen vollständig vom europäischen Kapitalmarkt ausgeschlossen. Russische Anleger haben nun nur noch einen stark limitierten Zugang zum europäischen Kapitalmarkt. Da Belarus die russische Invasion aktiv unterstützt, gelten diese Finanzsanktionen seit dem 9. März auch für Belarus.

Am 15. März hat die EU diese Maßnahmen um ein Importverbot für russische Eisen- und Stahlgüter erweitert. Außerdem gilt nun ein weitgehendes Verbot für Investitionen in den russischen Energiesektor. Gemeinsam mit ihren Partnern wird die EU zudem die WTO-Meistbegünstigungsbehandlung für Russland suspendieren, was Zollerhöhungen auf Importe aus Russland ermöglicht.

Das gemeinsame Ziel aller Maßnahmen: Präsident Putin und seinen Unterstützern  – auch in Belarus – soll der Zugang zu europäischem Kapital versperrt werden, die Kosten für die Finanzierung des Kriegs werden so in die Höhe getrieben. Besonders wirksam sind die beschlossenen Finanzsanktionen dadurch, dass sie von allen G7-Staaten gemeinsam verhängt werden. Russland kann dadurch nicht auf andere bedeutende Finanzmärkte ausweichen. Hierfür war besonders wichtig, dass sich auch die Schweiz den Sanktionen angeschlossen hat.

Gleichzeitig wird bei den Sanktionen darauf geachtet, dass die russische Zivilbevölkerung nicht direkt ins Visier genommen wird. Trotz breiter Finanz- und Wirtschaftssanktionen sind daher humanitäre Ausnahmen möglich. Dies gilt z.B. auch für das Flugverbot.

Zugang zu westlichem Know-How und Produkten verhindern

Russlands Industrie ist nicht zuletzt für ihre Modernisierung auf westliche Hochtechnologie angewiesen. Als Reaktion auf die russische Aggression wird deren Export in weiten Teilen verboten. Dies gilt z.B. für Mikrochips und maritime Navigationstechnologie, für bestimmte Software, Ausrüstung für den Öl- und Gassektor oder Luftfahrttechnik, inkl. Flugzeuge. Zudem gilt ein Exportverbot für alle Dual-use-Güter – also Güter, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden könnten. Auch diese Maßnahmen werden durch äquivalente Verbote der weiteren G7-Staaten verstärkt. Russland stehen damit keine alternativen Märkte für den Einkauf der betroffenen Produkte zur Verfügung. Die Maßnahmen gelten in gleicher Weise für Belarus.

Weitere Informationen

EU-Sanktionsübersicht

Schlussfolgerungen des Europäischen Rats

Amtsblatt der Europäischen Union


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