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Menschliche Dimension der OSZE

Menschen nehmen an einem Flashmob teil, © REUTERS/David Mdzinarishvili
Menschenrechte und Grundfreiheiten sind konstitutiv für den umfassenden Sicherheitsbegriff der OSZE. Sie bilden die sog. dritte, menschliche Dimension der gemeinsamen Sicherheit im OSZE-Raum.
Darauf haben sich die Teilnehmerstaaten frühzeitig verständigt und die im Bereich der menschlichen Dimension eingegangenen Verpflichtungen zu einem „unmittelbaren und berechtigten Anliegen aller Teilnehmerstaaten“ erklärt, der „nicht ausschließlich innere Angelegenheit des betroffenen Staates“ ist.
Die Arbeit der OSZE im Bereich der menschlichen Dimension gilt u.a. dem Schutz der Medienfreiheit, von Minderheitenrechten, Toleranz, Nicht-Diskriminierung, Rechtsstaatlichkeit und der Bekämpfung von Antisemitismus. Denn bei der gemeinsamen Schaffung umfassender Sicherheit sind demokratische Teilhabe durch freie und faire Wahlen und der Schutz von Minderheiten zur Konfliktprävention ebenso entscheidend wie der Schutz von Menschenrechten und Grundfreiheiten z.B. beim Grenzschutz und bei der Terrorismusbekämpfung.
Demokratische Meinungsbildung fußt auf freiem Austausch unter Bürgerinnen und Bürgern, auf Medien- und Versammlungsfreiheit. Die Gewährleistung dieser Rechte halten das Büro für Demokratische Institutionen und Menschenrechte, die Beauftrage für Medienfreiheit und den Minderheitenschutz der Hochkommissar für Nationale Minderheiten in allen Teilnehmerstaaten nach.
Die Bundesregierung, vertreten durch die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der OSZE in Wien, setzt sich in den Foren der OSZE entschieden für Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und die Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten ein.